Voraussetzungen Kursförderung:
- Mitgliedschaft im Landesverband Hamburg / Schleswig-Holstein
-
- Eintritt spätestens am Tag des Kurses
- (Tages-)Kurs mit oder ohne Pferd kann bezuschusst werden.
- Mindestens eintägiger Kurs mit mehr als einer Reiteinheit. Bei Kursen ohne Pferd entsprechend mehr als eine Theorieeinheit.
- Termin des (Tages-)Kurses muss im Vorwege im Terminkalender auf der Homepage unseres Landesverbandes bekanntgegeben werden. Das gilt auch für bereits ausgebuchte Kurse.
- Antrag für das laufende Jahr geht bis spätestens 15.12.2025 des Jahres ein. Sollte der Kurs erst nach diesem Datum stattfinden, meldet euch bitte vorher bei uns! Später
eingehende Anträge können ansonsten nicht berücksichtigt werden.
Beantragung:
- Kursteilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte/r muss den Zuschuss beantragen.
- Das Antragsformular ist zwingend dazu zu verwenden und ausschließlich per Mail an foerderung@ewu-hhsh.de
zu schicken
- Der Kursveranstalter oder der Trainer kann die Teilnahme bereits direkt auf dem Antragsformular bestätigen.
Alternativ, wie gehabt, Kopie der Teilnahmebescheinigung beifügen.
- Die vollständig ausgefüllte Teilnahmebescheinigung ist vom Kursteilnehmer beizubringen.
Ohne vorliegende Bescheinigung erfolgt keine Auszahlung des Zuschusses.
Zahlung der Zuschüsse:
- Pro Kurstag 25 Euro möglich, sofern der Kurs pro Tag mindestens 25 Euro kostet. Bei niedriger Tagesgebühr maximal die Tagesgebühr.
- Erwachsene (Leistungsklassen 1-5 A) maximal 3 Kurstage pro Mitglied möglich = 75 Euro.
- Jugendliche (Leistungsklasse 1-5 B) unbegrenzte Anzahl an Kurstagen, sofern der Kurs die restlichen hier genannten Bedingungen erfüllt
- Zuschuss kann auf mehrere (Tages-)Kurse gesplittet werden.
- Förderbeiträge können nur im Rahmen des auf der Jahreshauptversammlung des jeweiligen Jahres verabschiedeten Budgets ausgezahlt werden.
- Die Auszahlung der eingereichten Förderanträge erfolgt quartalsweise, in der Regel bis zum 15. nach Quartalsende
Bemerkungen:
- Bei Eintritt in den Landesverband erst ab dem 01.07.2025 Jahres, erhalten Erwachsene Mitglieder eine Förderung für maximal 2 Kurstage
- Kurse zum Erhalt oder zur Fortschreibung einer Trainerlizenz, Kurse für Trainerfortbildung sowie Kurse für Abzeichen werden nicht bezuschusst.
- Für Kurse, die vom Landesverband veranstaltet werden, kann kein Kurszuschuss beantragt werden. Die Teilnahmegebühr für Mitglieder ist bereits vergünstigt, da hier bereits eine direkte
Bezuschussung durch den Landesverband und/oder den Bundesverband stattfindet.
- Für das Jugendcamp kann kein Kurszuschuss beantragt werden. Die Teilnahmegebühren für Mitglieder sind bereits vergünstigt, da hier bereits eine direkte Bezuschussung durch den Landesverband
und/oder den Bundesverband stattfindet.
- Kurse, für die der Landesverband ein Sponsoring oder eine Spende von Dritten erhält, können ebenfalls nicht bezuschusst werden, da die Teilnahmegebühren für Mitglieder bereits entsprechend
vergünstigt sind. Hierauf wird in der Ausschreibung gesondert hingewiesen.
Stand Januar 2025